Lizenzierung freier Software

GNU GPL
Die GNU General Public License (kurz GNU GPL oder GPL; aus dem Englischen wörtlich für allgemeine Veröffentlichungserlaubnis oder -genehmigung) ist die am weitesten verbreitete Softwarelizenz, die einem gewährt, die Software auszuführen, zu studieren, zu ändern und zu verbreiten (kopieren). Software, die diese Freiheitsrechte gewährt, wird freie Software genannt; und wenn die Software einem Copyleft unterliegt, so müssen diese Rechte bei Weitergabe (mit oder ohne Software-Änderung, -Erweiterung, oder Softwareteile-Wiederverwendung) beibehalten werden. Bei der GPL ist beides der Fall.
Bekanntestes Beispiel: der Linux Kernel

Anwendung:
Die GPL enthält einen Anhang, der beschreibt, wie man die Lizenz auf ein neues Programm anwenden kann. Der Anhang enthält eine Standardvorlage, in die noch der Name des Programms, eine kurze Beschreibung dessen, was es tut, das Jahr der Erstellung und der Name des Autors einzufügen ist. Die Vorlage enthält einen Haftungshinweis, der warnt, dass das Programm ohne jegliche Garantie kommt. Sie lizenziert das Programm unter der jeweiligen GPL-Version, mit dem Zusatz „or (at your option) any later version“, der das Programm auch für die Bedingungen zukünftig herausgegebener Fassungen der GPL öffnet. Damit steht das Programm automatisch auch unter einer neuen GPL-Version, sobald die Free Software Foundation eine solche herausgibt. Dadurch werden der Lizenzwechsel auf eine neue Version der GPL ermöglicht und Kompatibilitätsprobleme zwischen unterschiedlichen Versionen vermieden. Einige Projekte verwenden die Vorlage auch für die GPL-Version 2 ohne den Zusatz, da sie mit der GPLv3 nicht einverstanden sind. Die Vorlage enthält noch einen Hinweis, wo man eine Kopie der GPL finden kann, wenn dem Programm keine Kopie beiliegt.
Eine zentrale Registrierungsstelle für GPL-lizenzierte Programme existiert nicht, die FSF betreibt aber zusammen mit der UNESCO ein Verzeichnis ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Beispiel:
/* This file is part of „program XYZ“.
*
* XYZ is free software; you can redistribute it and/or modify
* it under the terms of the GNU General Public License as published by
* the Free Software Foundation; either version 2 of the License, or
* (at your option) any later version.
*
* XYZ is distributed in the hope that it will be useful,
* but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
* MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the
* GNU General Public License for more details.
*
* You should have received a copy of the GNU General Public License
* along with XYZ; if not, see .
*/

Copyleft
Das Copyleft ist keine Lizenz sondern eine Klausel in urheberrechtlichen Nutzungslizenzen, die den Lizenznehmer verpflichten, jegliche Bearbeitung des Werks (z. B. Erweiterung, Veränderung) unter die Lizenz des ursprünglichen Werks zu stellen. Die Copyleft-Klausel soll verhindern, dass veränderte Fassungen des Werks mit Nutzungseinschränkungen weitergegeben werden, die das Original nicht hat. Das Copyleft setzt voraus, dass Vervielfältigungen und Bearbeitungen in irgendeiner Weise erlaubt sind. Für sich gesehen macht es jedoch keine darüberhinausgehenden Aussagen über Art und Umfang der eigentlichen Lizenz und kann daher in inhaltlich sehr unterschiedlichen Lizenzen eingesetzt werden.

ASP-/Hoster-Schlupfloch
Unternehmen, die eine GPL-Software nur im Hosting bzw. als Application-Service-Provider (ASP) anbieten, müssen den Quelltext nicht weitergeben. Dadurch hat das Unternehmen ein Monopol auf alle Erweiterungen und Verbesserungen, die es in die Software einbaut, da weder Konkurrenten noch Nutzer, die die Software selbst betreiben wollen, einen Rechtsanspruch auf sie haben. Bei der GPL besteht nur bei der Weitergabe der auführbaren Datei, also dem Download oder Vertrieb auf Speichermedium, ein Rechtsanspruch auf den Quelltext

Affero GPL
Die GNU Affero General Public License (AGPL) ist eine Lizenz für Freie Software mit Copyleft, bei der die Nutzer der Software eine Downloadmöglichkeit für den Quelltext selbst dann erhalten müssen, wenn die Software nur auf einem Server als Dienst betrieben, also nicht direkt zum Download angeboten wird. Dadurch schließt die AGPL das ASP-/Hoster-Schlupfloch der GNU GPL.

BSD
BSD-Lizenz bezeichnet eine Gruppe von freizügigen Open-Source Lizenzen.
Software unter BSD-Lizenz darf frei verwendet werden. Es ist erlaubt, sie zu kopieren, zu verändern und zu verbreiten. Einzige Bedingung ist, dass der Copyright-Vermerk des ursprünglichen Programms nicht entfernt werden darf. Enthält kein Copyleft.
Beispiel: FreeBSD und sein Abkömmling Darwin – die Basis von macOS.